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   LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2005 - 12 TaBV 35/04   

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https://dejure.org/2005,13738
LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2005 - 12 TaBV 35/04 (https://dejure.org/2005,13738)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.03.2005 - 12 TaBV 35/04 (https://dejure.org/2005,13738)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. März 2005 - 12 TaBV 35/04 (https://dejure.org/2005,13738)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    TVAL II § ... 9 Nr. 7 b ArbGG § 66 Abs. 1 ArbGG § 72 ArbGG § 87 Abs. 1 ArbGG § 87 Abs. 2 ArbGG § 89 Abs. 2 ArbGG § 92 BPersVG § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG § 69 Abs. 3 BPersVG § 75 Abs. 3 BPersVG § 75 Abs. 3 Ziff. 1 BPersVG § 75 Abs. 3 Ziff. 15 BPersVG § 75 Abs. 3 Ziff. 17 BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG § 77 Abs. 2
    ETVAL II, ArbGG, BPersVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems bei der Beschäftigungsdienststelle; Möglichkeit der Abbrechung des Mitbestimmungsverfahren ohne Vorlage an die Hauptbetriebsvertretung; Notwendigkeit der schriftlichen Verweigerung einer Zustimmung unter Angabe von Gründen ...

  • Judicialis

    TVAL II § 9 Nr. 7 b; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § ... 72; ; ArbGG § 87 Abs. 1; ; ArbGG § 87 Abs. 2; ; ArbGG § 89 Abs. 2; ; ArbGG § 92; ; BPersVG § 69 Abs. 2 Satz 5; ; BPersVG § 69 Abs. 3; ; BPersVG § 75 Abs. 3; ; BPersVG § 75 Abs. 3 Ziff. 1; ; BPersVG § 75 Abs. 3 Ziff. 15; ; BPersVG § 75 Abs. 3 Ziff. 17; ; BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 15; ; BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 17; ; BPersVG § 77 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unberechtigter Abbruch des Mitbestimmungsverfahren bei Einführung eines Zeiterfassungssystem im Bereich der US-Stationierungsstreitkräfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.04.1985 - 6 P 37.82

    Rechtsschutzbedürfnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2005 - 12 TaBV 35/04
    Denn entsprechend den Ausführungen des Arbeitsgerichts haben beide Antragstellerinnen eine für die Antragsbefugnis im Beschlussverfahren erforderliche Rechtsposition inne, deren Inhalt und Umfang sie gerichtlich klären lassen und deren Beeinträchtigung er ebenso gerichtlich abwehren kann (Vgl BVerwG 04.04.1990 - 6 P 37/82 - juris Rz 19; BAG 07.08.1990 - 1 ABR 58/89 - juris Rz 24).

    An die Zustimmungsverweigerung seien zwar keine besonderen Anforderungen zustellen, aber der Personalrat sei gehindert, seine Zustimmung ohne inhaltlichen Bezug zu einem Mitbestimmungstatbestand einzusetzen (BVerwG 18.04.1986 - 6 P 31/84 - juris Rz 30; 04.04.1985 - 6 P 37/82 - juris Rz 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1992 - 15 S 1578/91

    Mitbestimmung über die Einführung eines neuen Zeiterfassungssystems;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2005 - 12 TaBV 35/04
    genanten Maßstabes heranzuziehen ist (VGH BW 30.06.1992 - 15 S 1578/91 - juris), lässt sich den einschlägigen Mitbestimmungstatbeständen nach § 75 Abs. 3 Ziff. 15 und 17 BPersVG zuordnen:.
  • BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91

    Betriebsrat - Zeiterfassungsgerät

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2005 - 12 TaBV 35/04
    Die Mitbestimmung erfasst etwa die Festlegung von Art und Gegenstand sowie von Zeitraum, Zweckbestimmung und Wirkungsweise der Überwachung, des Verwendungszwecks gespeicherter Leistungs- und Verhaltensdaten sowie auch des Aufstellungsortes der Überwachungsgeräte (F/K/H/A/S BetrVG § 87 Rn 248 f; BVerwG 13.08.1992 - 6 P 20/91 -juris ).
  • BVerwG, 19.09.1983 - 6 P 32.80

    Einflußmöglichkeit des Personalrats - Einstellung eines Beschäftigten -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2005 - 12 TaBV 35/04
    Hinsichtlich der Anforderungen an die zu nennenden Gründe hat das Bundesverwaltungsgericht ausgehend von der Regelung des § 77 Abs. 2 BPersVG, welche die Gründe, aus denen der Personalrat seine Zustimmung in den dort in Rede stehenden Angelegenheiten verweigern darf, abschließend und einengend festlegt, entschieden, dass die Darlegung einer Rechtsauffassung oder der Vortrag von Tatsachen seitens des Personalrats, aus denen sich ersichtlich keiner der im Gesetz abschließend geregelten Verweigerungsgründe ergibt, nicht anders behandelt werden kann als das Fehlen einer Begründung (BVerwG 19. September 1983 - 6 P 32.80 - BVerwGE 68, 30).
  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 58/89

    Mitbestimmungsrechte der Betriebsvertretung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2005 - 12 TaBV 35/04
    Denn entsprechend den Ausführungen des Arbeitsgerichts haben beide Antragstellerinnen eine für die Antragsbefugnis im Beschlussverfahren erforderliche Rechtsposition inne, deren Inhalt und Umfang sie gerichtlich klären lassen und deren Beeinträchtigung er ebenso gerichtlich abwehren kann (Vgl BVerwG 04.04.1990 - 6 P 37/82 - juris Rz 19; BAG 07.08.1990 - 1 ABR 58/89 - juris Rz 24).
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